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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 A 200/88   

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https://dejure.org/1989,8043
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 A 200/88 (https://dejure.org/1989,8043)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.07.1989 - 4 A 200/88 (https://dejure.org/1989,8043)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Juli 1989 - 4 A 200/88 (https://dejure.org/1989,8043)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 A 200/88
    Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung bedacht, daß "es ... nicht Aufgabe der Sozialhilfe" ist, "eine höchstmögliche Ausweitung der Hilfen zu gewährleisten" (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1. 1966, BVerwGE 23, 149 = FEVS 14, 81).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 A 200/88
    Mag das Bundesverwaltungsgericht in den genannten Urteilen auch bestimmte Konstellationen beurteilt haben, so hat es doch über die Beurteilung des Einzelfalls hinausgehende Überlegungen niedergelegt (die der Senat nach wie vor für richtig hält), und es hat diese Überlegungen zudem noch in seinem Urteil vom 12. April 1984 (BVerwGE 69, 146 = FEVS 33, 441) erneut bekräftigt.
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 A 200/88
    Dem Hilfesuchenden soll es ermöglicht werden, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1970, BVerwGE 36, 256 [BVerwG 11.11.1970 - V C 32/70] = FEVS 18, 86).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 A 200/88
    Dies ist nicht schon dann gewährleistet, wenn das physiologisch Notwendige vorhanden ist; es ist vielmehr zugleich auf die jeweiligen Lebensgewohnheiten und Erfahrungen der Bevölkerung, insbesondere der Bürger mit niedrigem Einkommen, abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.4. 1970, BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] = FEVS 17, 241).
  • BVerwG, 11.03.1970 - V C 112.69

    Zur Erstattung von Kosten, die einem Behinderten durch Reisen nach Hause

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 A 200/88
    Dies ist nicht schon dann gewährleistet, wenn das physiologisch Notwendige vorhanden ist; es ist vielmehr zugleich auf die jeweiligen Lebensgewohnheiten und Erfahrungen der Bevölkerung, insbesondere der Bürger mit niedrigem Einkommen, abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.4. 1970, BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] = FEVS 17, 241).
  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 30.66

    Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Schädigung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 A 200/88
    Was zum notwendigen Lebensunterhalt rechnet, steht nach allgemeiner Auffassung (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.11.1966, BVerwGE 25, 357 = FEVS 14, 243; Schulte/Trenk-Hinterberger, Sozialhilfe, 2. Aufl., S. 11 f.) nicht ein für allemal fest, sondern hängt von den gesellschaftlichen Verhältnissen ab.
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